Allgemeine Mietbedingungen
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1.
Uebernahme:
Der Vermieter übergibt den Mietwagen sauber, geprüft, mängelfrei und mit kompletten Wagendokumenten. Bei Absagen von vereinbarten Mieten können dem Mieter bis 50% des Mietpreises, max Fr.500.- berechnet werden. Absagen bis 7 Tage vor Mietbeginn (Reisemobile ausgenommen) werden dem Mieter mit Fr. 25.- berechnet.
2.
Benützungsberechtigung:
Mieter und vertraglich berechtigte Fahrer bestätigen den Besitz der notwendigen Führerscheinkategorie. Die Benützungsberechtigung des Mietwagens endet mit dem Rückgabetermin dieses Mietvertrages. Mündliche Mietverlängerungen sind ausgeschlossen.
3.

Widerrechtliche Benützung:
Für jegliche Schäden am Mietwagen haftet der Mieter zu 100 Prozent. Dem Mieter werden Fr. 125.- / Tag, minimal Fr.500.- berechnet. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietwagen inklusive sich im Wagen befindlicher Gegenstände ohne Vorankündigung jederzeit und überall sicherzustellen und zum Vermieter rückzuführen.

4.

Mieterselbstbehalte im Schadenfall:
-Reifen-, Batterie-, Treibstoff-, Schlüssel und Marderpannen
 gehen zu Lasten des Mieters
-Glasschaden am Mietwagen Fr.300.-
-Bergungskosten des Mietwagens Fr. 500.-
-Diebstahl des Mietwagens Fr.1000.-
-Haftpflichtschaden (Schädigung Dritter) Fr.1000.-
-Kaskoschaden (Schäden am Mietwagen) Fr.2000.-
 Gegen eine Gebühr von Fr.25.- bis Fr.250.- kann der Kaskoschaden Selbstbehalt
 auf Fr.500.- reduziert werden (Schäden durch Nichtbeachtung der Mindesthöhe sind
 ausgeschlossen).

5.

Auslandfahrten:
Bewilligung des Vermieters notwendig. Nur für Europa - Fahrten möglich. Länderspezifische Vorschriften und Ausrüstungen des Mietwagens sind Sache des Mieters.

6.

Transportgüter:
Versicherung und Transportvorschriften sind Sache des Mieters. Nutzlasten, Dachlasten, Anhängelasten usw. gemäss Wagendokumenten.

7.

Treibstoffkosten:
Im Mietpreis nicht enthalten.

8.

Verkehrsbussen:
Volle Haftung des Mieters zuz. Fr.25.- Spesenaufwand / Amtlicher Anfrage.

9.

Unterhalt des Mietwagens
Der Mieter ist verantwortlich für die Kontrolle von Motorenoel, Kühlwasser, Reifen usw. Der Mieter verplichtet sich, dem Mietwagen Sorge zu Tragen, und sauber abzugeben.

10.

Pannenhilfe
Alle Wagen inkl. TCS Pannehilfe 0800 808 114, zum Teil zusätzlich Herstellerassistance vorhanden. Reparaturkosten von über Fr.200.- werden nur bei Bewilligung des Vermieters, gegen Quittung und Rückgabe der defekten Teile rückvergütet.

11.

Unfall:
Polizei und Vermieter informieren, Unfallprotokoll ausfüllen und dem Vermieter übergeben. Insassenversicherungen im Mietpreis inkl.

12.

Ausfall des Mietwagens:
Bei Fahrzeugausfällen durch Unfall, Diebstahl, mechanischen Defekten , Naturereignisse usw. löst sich der Mietvertrag sofort und entschädigungslos auf. Der Vermieter haftet in keiner Weise für Ersatzwagen, Mietreduktionen noch sonstige dem Mieter und Insassen entstandenen Schäden und Aufwendungen aller Art.

13.

Rückgabe:
In sauberem Zustand, zum vertraglichen Rückgabetermin am Domizil des Vermieters. Schäden und Mängel sind dem Vermieter zu melden.

14.

Grobfahrlässigkeit
Regressforderungen des Vermieters bleiben ausdrücklich vorbehalten

15.

Vertragserfüllung
Kann der Mietwagen, oder reserviertes Zubehör, zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht Mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne irgendwelche Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten.

 

 

Unsere Geschäftszeiten:

Mo-Sa
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 18.00 Uhr
Andere Zeiten nach Vereinbarung.


Tel 052 720 30 60
Fax 052 720 32 72

 


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